Barrierefreiheit
für Websites
Barrierefreiheit
für Websites
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025
Ab Mitte 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein. Was das bedeutet und welche Folgen das für Ihre Website hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025
Ab Mitte 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein. Was das bedeutet und welche Folgen das für Ihre Website hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Betreiber von Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, ihre Plattformen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft sowohl E-Commerce-Websites als auch Plattformen zur Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie:
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen sollten Sie einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Betreiber von Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, ihre Plattformen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft sowohl E-Commerce-Websites als auch Plattformen zur Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie:
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen sollten Sie einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?
Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass die Inhalte und Funktionen der Seite für alle Nutzer zugänglich und bedienbar sein müssen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Diese Anforderungen basieren auf den „Vier Prinzipien der Barrierefreiheit“, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 festgelegt sind:
- Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen und Benutzeroberflächen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzer wahrgenommen werden können, auch wenn sie bestimmte Sinne nicht verwenden können.
- Bedienbar (Operable): Die Benutzeroberfläche muss für alle nutzbar sein und alle Funktionen der Website müssen bedienbar sein.
- Verständlich (Understandable): Informationen und die Bedienung der Website müssen verständlich und nachvollziehbar sein.
- Robust: Die Inhalte müssen zuverlässig auf einer Vielzahl von Geräten und Plattformen zugänglich sein.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung (Stand: Juni 2022). Eine barrierefreie Website ermöglicht es diesen Menschen, digitale Dienstleistungen ohne Einschränkungen zu nutzen. Außerdem profitieren auch Personen mit temporären oder situationsbedingten Beeinträchtigungen von barrierefreien Websites.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?
Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass die Inhalte und Funktionen der Seite für alle Nutzer zugänglich und bedienbar sein müssen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Diese Anforderungen basieren auf den „Vier Prinzipien der Barrierefreiheit“, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 festgelegt sind:
- Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen und Benutzeroberflächen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzer wahrgenommen werden können, auch wenn sie bestimmte Sinne nicht verwenden können.
- Bedienbar (Operable): Die Benutzeroberfläche muss für alle nutzbar sein und alle Funktionen der Website müssen bedienbar sein.
- Verständlich (Understandable): Informationen und die Bedienung der Website müssen verständlich und nachvollziehbar sein.
- Robust: Die Inhalte müssen zuverlässig auf einer Vielzahl von Geräten und Plattformen zugänglich sein.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung (Stand Juni 2022). Eine barrierefreie Website ermöglicht es diesen Menschen, digitale Dienstleistungen ohne Einschränkungen zu nutzen. Außerdem profitieren auch Personen mit temporären oder situationsbedingten Beeinträchtigungen von barrierefreien Websites.
Welche Maßnahmen machen eine Website barrierefrei?
Einige typische Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfassen:
Kontraste verbessern
Starker Kontrast zwischen Text und Hintergrund erleichtert das Lesen.
Schriftgröße anpassbar
Texte sollten vergrößerbar sein, ohne dass die Funktionalität der Website leidet.
Untertitel für Videos
Videos sollten mit Untertiteln versehen werden, um auch für hörgeschädigte Personen zugänglich zu sein.
Tastaturbedienung ermöglichen
Alle interaktiven Elemente sollten über die Tastatur bedienbar sein.
Alternative Texte
Bilder sollten mit Alternativtexten versehen sein, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
Rechtliche Grundlagen und Standards
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Websites müssen sich an die WCAG 2.2 und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) halten. Diese Standards legen detaillierte Anforderungen für die Barrierefreiheit fest.
Welche Websites sind betroffen?
Alle Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Auch bestehende Websites, sofern sie weiterhin betrieben werden und unter den Anwendungsbereich des Gesetztes fallen.
Dies umfasst:
- E-Commerce: Online-Shops müssen barrierefrei gestaltet sein.
- Dienstleistungen: Websites, die Terminbuchungen oder Kontaktaufnahmen ermöglichen, müssen ebenfalls barrierefrei sein.
- B2B-Bereich: Zwar primär auf den B2C-Bereich fokussiert, können auch B2B-Dienstleistungen betroffen sein, wenn sie für geschäftliche Transaktionen genutzt werden.
Ausgenommen sind Unternehmen, mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem jährichen Gesamtumsatz von maximal 2 Millionen Euro.
Tests und Überprüfung der Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu prüfen, können Sie verschiedene Tests durchführen lassen. Der BITV-Test der Initiative BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) überprüft die Einhaltung der BITV 2.0. Es gibt auch internationale Tests gemäß WCAG 2.1, die ähnliche Kriterien anwenden.
Sanktionen bei Verstößen
Wenn Websites die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, können Marktüberwachungsbehörden Sanktionen verhängen, einschließlich Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Ansprüche von Nutzer geltend gemacht werden.
Welche Websites sind betroffen?
Alle Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Auch bestehende Websites, sofern sie weiterhin betrieben werden und unter den Anwendungsbereich des Gesetztes fallen.
Dies umfasst:
- E-Commerce: Online-Shops müssen barrierefrei gestaltet sein.
- Dienstleistungen: Websites, die Terminbuchungen oder Kontaktaufnahmen ermöglichen, müssen ebenfalls barrierefrei sein.
- B2B-Bereich: Zwar primär auf den B2C-Bereich fokussiert, können auch B2B-Dienstleistungen betroffen sein, wenn sie für geschäftliche Transaktionen genutzt werden.
Ausgenommen sind Unternehmen, mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem jährichen Gesamtumsatz von maximal 2 Millionen Euro.
Tests und Überprüfung der Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu prüfen, können Sie verschiedene Tests durchführen lassen. Der BITV-Test der Initiative BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) überprüft die Einhaltung der BITV 2.0. Es gibt auch internationale Tests gemäß WCAG 2.1, die ähnliche Kriterien anwenden.
Sanktionen bei Verstößen
Wenn Websites die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, können Marktüberwachungsbehörden Sanktionen verhängen, einschließlich Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Ansprüche von Nutzer geltend gemacht werden.
Fazit
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ab 2025 stellt eine wichtige Verbesserung für die Zugänglichkeit digitaler Dienstleistungen dar. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Anpassung ihrer Websites beginnen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Nutzen Sie die Übergangszeit bis Juni 2025, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und so einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung zur Umsetzung von Barrierefreiheit können Sie sich an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden oder eine spezialisierte Agentur beauftragen.
Machen Sie Ihre Website barrierefrei!
Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um Ihre Website barrierefrei und damit zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung!
Fazit
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ab 2025 stellt eine wichtige Verbesserung für die Zugänglichkeit digitaler Dienstleistungen dar. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Anpassung ihrer Websites beginnen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Nutzen Sie die Übergangszeit bis Juni 2025, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und so einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung zur Umsetzung von Barrierefreiheit können Sie sich an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden oder eine spezialisierte Agentur beauftragen.
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